Von Dr. Michael A. Kremer, München
Informationen zu den allgemein gebräuchlichen Begriffen der Schönheitschirurgie und den Risiken für Patienten.
Die oben aufgeführten Begriffe sind in der Umgangssprache außerordentlich häufig und werden insbesondere von der Presse gerne verwendet. Zusammengefasst werden damit die äußere Körperform verändernde chirurgische Operationen gemeint, welche zu einer Verbesserung der Körperästhetik (Schönheit) führen. Die korrekte Bezeichnung solcher Operationen wäre aber ästhetisch-plastische Operationen.
Die Begriffe sind vor deshalb problematisch und können zum Nachteil des Patienten / Verbrauchers / Kunden führen, als es keine von der Bundesärztekammer festgelegte ärztliche Ausbildung / Weiterbildung und somit von den Landesärztekammern keine Qualitätskontrolle für Schönheitschirurgie gibt. Gerade deswegen ist der Begriff "Schönheitschirurgie" nicht geschützt und kann von jedem Arzt verwendet werden, was Risiken für Patienten birgt.
Gern verwendete Variationen zur Suggerierung einer Fachkompetenz für ästhetisch-plastische Operationen sind:
- Ästhetischer Chirurg
- Kosmetischer Chirurg
- ästhetisch-plastischer Dermatologe
- Ästhetische Medizin
- Kosmetische Dermatologie
- Ästhetische Lasermedizin
- usw. und so fort
Demgegenüber gibt es eine 6-jährige Weiterbildung für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Fachärzte mit dieser umfangreichen Weiterbildung in der Wiederherstellungs-, Plastischen und Ästhetischen Chirurgie sind somit die eigentlichen Schönheitschirurgen bzw. diejenigen, die dieses Fachgebiet in seiner ganzen Breite theoretisch und praktisch gelernt haben und viele hunderte dokumentierte Operationen bis zur Facharztprüfung absolviert haben.
Diese Ärzte, zu denen ich zähle, sind nach Auffassung unser Fachverbände national wie international diejenigen Spezialisten, die sich auf ästhetisch-plastische Operationen („Schönheitsoperationen") spezialisieren können und die ein fundiertes Können in der als Grundlage dienenden Plastischen und Wiederherstellungschirurgie besitzen.